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AGB’s:
Haftungshinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte
der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das
Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich
von diesen Inhalten distanziert. Die Firma Ralf Hoffmann Elektroanlagen
hat Links zu anderen Seiten gelegt. Für all diese Links gilt: Die
Firma Ralf Hoffmann Elektroanlagen möchte ausdrücklich betonen,
dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von
allen Inhalten aller gelinkten Seiten in unserem Angebot. Die Erklärung
gilt für alle auf der Site angebrachten Links und für alle Inhalte
der Seiten, zu denen die Links führen.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen – in der zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung – gelten für sämtliche Angebote
und Vertragsverhältnisse über Waren, Lieferungen und sonstige
Leistungen der Hoffmann (im folgenden Verkäufer). Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Andere Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluß
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen sowie Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabreden, insbesondere hinsichtlich bestimmter
Eigenschaften, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Auf das Schriftformerfordernis
kann nicht durch mündliche Absprache wirksam verzichtet werden.
3. Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an
die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des
Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Saarbrücken
einschließlich handelsüblicher Verpackung. Wird die Ware auf
Wunsch des Käufers an einen anderen Ort versandt, so werden die dadurch
entstehenden Kosten für den Transport sowie die Transportversicherung
zusätzlich berechnet.
4. Gefahrübergang / Versand
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
(2) Die Wahl der Versandart trifft der Verkäufer.
(3) Der Verkäufer schließt vor Versand der Waren eine Transportversicherung
ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden
zu überprüfen und etwaige Schäden ohne Verzögerung
dem Verkäufer und der Transportgesellschaft anzuzeigen sowie ein
schriftliches Schadensprotokoll zu erstellen. Der Verkäufer wickelt
den Schadensfall anhand des Schadensprotokolls mit der Transportversicherung
ab. Die Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem Käufer
zugute. Die Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen
Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.
(4) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer
über. Dieses gilt auch, wenn der Versand auf Wunsch des Käufers
verzögert wird. Dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über.
5. Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen bar, per Vorkasse
oder per Nachnahme ohne Abzug zu zahlen. Die Gewährung von Skonto
erfolgt nur in individuell vereinbarten Fällen. Es ist nur der Warenwert
ohne Fracht skontierfähig.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über
den Betrag verfügen kann.
6. Liefer- und Leistungszeit, Verzug
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform. Solche, die als voraussichtliche
Liefertermine bezeichnet wurden, sind unverbindlich.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt
und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht
nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen
– hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder
deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen dem Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für
den Käufer nicht von Interesse.
(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers voraus.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer
berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
7. Rechte des Käufers bei Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt,
Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch
beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz
neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit
nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag
bleibt unberührt.
8. Rechte des Käufers wegen Mängel
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln
geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche
beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte,
wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß
erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
(3) Der Käufer muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich
nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle eines Mangels, wird der Käufer auf Kosten des Verkäufers
entweder das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an den Verkäufer schicken oder der Käufer wird
das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithalten, damit ein Service-Techniker
des Verkäufers die erforderliche Reparatur vornehmen kann. (Nachbesserung).
(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann
der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Ansprüche wegen Mängel stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
9. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen
1 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens
des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Saarbrücken
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
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